Richtplanung Mountainbike Obersimmental-Saanenland und Kandertal

Zum Herunterladen: Richtplan und Massnahmendossier

Das Richtplan-Verfahren sieht für eine behördenverbindliche Planung vor, dass vom 19. Februar bis 29. März 2019 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt wird. Interessierte und Grundeigentümer sind aufgerufen, während dieser Zeit begründet Stellung zu nehmen. Die bereinigten Routen aus der ersten Phase können unter http://www.planland.ch/bike/ angeschaut und kontrolliert werden.

Um was geht es?

Das Ziel des überregionalen Richtplans ist, unter Einbezug der Landeigentümer, eine einheitliche Regelung bezüglich der Signalisation, Wegführung und sicheren Zaunquerungen von Velo- und Mountainbikerouten zu schaffen. Für Gefahrenstellen sollen gemeinsam Lösungen erarbeitet und Unterhaltsfragen geklärt werden. Gleichzeitig wird dadurch die Basis für die notwendige Angebotsgestaltung im Sommertourismus geschaffen und schon bestehende Problemzonen entschärft.

Durch den Einbezug der Interessen der Landeigentümer führt dies zu einer verbesserten Lenkung der bereits jetzt bestehenden Bike-Aktivitäten und einer besseren Akzeptanz zwischen Bikern und Wanderern. Das ist jedoch nur möglich, wenn alle Anliegen, nachvollziehbar, transparent und offen eingebracht werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Die Informationen zur Streckenauswahl im Perimeter Kandertal und Simmental-Saanenland, Wegbeschaffenheiten, möglichen Konflikten oder Schwierigkeitsgraden wurden erfasst.
  • An den Informationsveranstaltungen im Frühjahr 2016 wurde auf Fragen  eingegangen und die Grundlagen der Planung vorgestellt.
  • Die Rückmeldungen dieser ersten Konsultation bei den Grundeigentümern, von den kantonalen Fachstellen und den Berner Wanderwegen flossen in die Streckenplanung ein.
  • Teils fanden auch Begehungen statt, um zusammen mit betroffenen Grundeigentümern direkt und vor Ort Lösungen zu finden.
  • Die Strecken sind bereinigt und aktuell einsehbar.

Eine Versicherungslösung garantiert Schutz für alle bekannten, im Zusammenhang stehenden, möglichen Ansprüche von Grundeigentümern sowie Bewirtschaftern, welche an Routen liegen und betroffen sind.